Volume 19, No. 3.
Schulaufsicht: wozu und wie?
„Der Schulrat kommt“ – so lautete lange Zeit der Schreckensruf der gesamten Schulgemeinde. Heute, in Zeiten der selbstständigen bzw. teilautonomen Schule, ist alles viel differenzierter und auch komplizierter. Da gibt es die gestärkte Rolle des Schulleiters/der Schulleiterin und eine im Wesentlichen auf Rechtsaufsicht geschrumpfte Rolle des Schulaufsichtsbeamten. Gleichzeitig gibt es die Tendenz – von Bundesland/Kanton zu Bundesland/Kanton unterschiedlich – mehr Entwicklungsberatung. Die wesentlichste Neuerung der letzten 15 Jahre ist die Einrichtung der Schulinspektion bzw. externen Schulevaluation, die die Schulen auf der Basis eines ganzheitlichen Qualitätsrahmens überprüft.
Bei allen Unterschieden im Detail bleibt in einem staatlichen Schulwesen die einheitliche Aufgabe der Schulaufsicht bestehen. Die Gesamtarchitektur der staatlichen Steuerung ist Gegenstand des Heftes, mit Beiträgen u.a. zum Verhältnis Schule – Schulaufsicht – Unterstützungssystem, zu Zielvereinbarungen zwischen Schule und Steueraufsicht, zum Umgang mit sogenannten Failing Schools, zur Qualifizierung der Schulaufsicht und zu ihrer Wirkung.